Jun 30
Ich musste leider gerade eine Spinne töten.
Aber es war notwendig, eine Freundin war in Gefahr und die Spinne war wirklich groß.
Ich musste leider gerade eine Spinne töten.
Aber es war notwendig, eine Freundin war in Gefahr und die Spinne war wirklich groß.
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Juli 1st, 2005 at 13:02
§ 34 StGB
Rechtfertigender Notstand
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
Juli 1st, 2005 at 13:04
Tja, wir ahben für solche Drecksarbeit unsere Katzen